Aktueller Stand – Ausbau Windkraftanlagen in Hoppenrade

Dienstag, 22. Januar 2019

Politik & Wirtschaft

AKTUELLER STAND – AUSBAU WINDKRAFTANLAGEN IN HOPPENRADE

Wir haben mit unserer großen Eingabe vom August letzten Jahres und den beiden Nachträgen dazu wohl doch etwas bewirken können. Der Planungsverband Rostock hat Ende November des vergangenen Jahres bekannt gegeben, dass das geplante Eignungsgebiet Hoppenrade fallen gelassen wurde.

Als Grund hierfür wurden die hohe Dichte des Greifvogelvorkommens und das damit verbundene Risiko artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände genannt. Nun sollte man ja eigentlich glauben, dass das Thema Windräder im Hoppenrader Becken damit endgültig vom Tisch ist. Dem ist aber leider nicht so, denn es gibt ja immer noch die offene Hintertür über Ausnahmegenehmigungen hier trotzdem Windräder zu errichten.

Bereits im Sommer 2017 hat ein Rostocker Hersteller von Windkraftanlagen beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Natur Mittleres Mecklenburg (StALU MM) mit Sitz in Rostock einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung für drei Prototypenwindräder gestellt.

Diese drei Prototypenwindräder sollen auf der Südhälfte des ursprünglich geplanten Eignungsgebietes errichtet werden. Dieses Verfahren läuft derzeit beim StALU MM trotz der dort bekannten Artenschutzkonflikte unbeirrt weiter. Es scheint so, als wenn Naturschutz und Artenschutzbelange nur für „normale“ Windräder gelten und für Prototypenwindräder nicht.

Interessant ist auch die Tatsache, dass dieser Hersteller von Windkraftanlagen im Sommer 2017, zum Zeitpunkt der Antragsstellung, noch gar keine baurechtlichen Zugriffsmöglichkeiten auf diese Flächen hatte.

Der Eigentümer des größten Teiles dieser Flächen ist die BVVG und die hat erst im Sommer 2018 einen Options- und Gestattungsvertrag für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen im Internet ausgeschrieben. In unserem Nachtrag zur Eingabe vom August 2018 haben wir uns als Hellseher betätigt und das Ergebnis dieser Ausschreibung vorhergesagt. Und genauso ist es auch gekommen. An dieser Ausschreibung haben sich vier Unternehmen beteiligt und im Dezember letzten Jahres hat – oh Wunder – genau der Rostocker Windkrafthersteller den Zuschlag bekommen.

Mittlerweile ist auch bekannt, wie groß diese Prototypenwindräder werden sollen. Beantragt ist eine Gesamthöhe von knapp 255 Meter über NN (Normal Null = Meeresniveau). Die militärische Luftfahrtbehörde hat dem aber widersprochen (wohl wegen der Nähe zum Flugplatz Laage) und hat nur eine Maximalhöhe von 239 Meter über NN für zulässig befunden. Da das Gelände an diesem Standort etwa 30 Meter über NN liegt, ergibt sich also eine Bauhöhe von etwa 210 Metern.

Der Planungsverband Rostock hat sich zu dieser beantragten Ausnahmegenehmigung ebenfalls geäußert und hat (im totalen Widerspruch zu seiner Einschätzung bezüglich des Eignungsgebietes und der Artenschutzkonflikte) zwei der drei beantragten Prototypenwindräder für zulässig befunden. Damit laufen hier also derzeitig immer noch Bestrebungen, um wenigstens zwei riesige, 210 Meter hohe Prototypenwindräder im Hoppenrader Becken zu errichten. Und wenn die erst mal stehen sollten, dann würde es sicher Bestrebungen geben um nachträglich noch weitere Windräder daneben zu stellen.

Wir werden uns dem aber auch weiterhin mit aller Kraft widersetzen und wir werden dafür sorgen, dass alle unsauberen Mauschelleien im Zusammenhang damit an die Öffentlichkeit gebracht werden. Auch die vollkommen überprivilegierte Windkraftbranche hat sich an Regeln zu halten. So wie jeder Bürger auch alle Parkverbote und Geschwindigkeitsregeln einhalten muss.

Bürgerinitiative Hoppenrade

www.das-rote-n.de

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.